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§§ 57a Überprüfung - Pickerl 57a Überprüfung (Pickerl)

Als authorisierte Fachwerkstätte fürhren wir auch die § 57a Überprüfung
durch. Rosenov-Stammkunden erinnern wir selbstverständlich an die fälligen
Überprüfungstermine.

Begutachtungsintervalle Neufahrzeuge:

Erste Begutachtung: drei Jahre nach Erstzulassung,
zweite Begutachtung: zwei Jahre nach Erstbegutachtung,
weitere Begutachtung: jährlich

Taxi-, Krankentransport- und Rettungsfahrzeuge: jährliche Begutachtung

Der mögliche Begutachtungszeitraum
richtet sich nach dem Datum der Erstzulassung
(egal ob im In- oder Ausland), dauert 6 Monate und beginnt einen Monat vor dem Monat
der Erstzulassung - siehe auch ÖAMTC.

Preise:
Benzin - PKW: € 41,- / Diesel - PKW: € 52,- / Moped u. Anhänger: € 35,-