§
57a Überprüfung (Pickerl)
Als authorisierte Fachwerkstätte
fürhren wir auch die § 57a Überprüfung
durch. Rosenov-Stammkunden erinnern wir selbstverständlich
an die fälligen
Überprüfungstermine.
Begutachtungsintervalle Neufahrzeuge:
Erste Begutachtung: drei Jahre nach Erstzulassung,
zweite Begutachtung: zwei Jahre nach Erstbegutachtung,
weitere Begutachtung: jährlich
Taxi-, Krankentransport- und Rettungsfahrzeuge:
jährliche Begutachtung
Der mögliche Begutachtungszeitraum richtet
sich nach dem Datum der Erstzulassung
(egal ob im In- oder Ausland), dauert 6 Monate
und beginnt einen Monat vor dem Monat
der Erstzulassung - siehe auch ÖAMTC.
Preise:
Benzin - PKW: € 41,- / Diesel - PKW: €
52,- / Moped u. Anhänger: € 35,-
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