Mobilitätsgarantie
 
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Leistungen der Mobilitätsgarantie



Im Fall einer Panne rufen Sie bitte, unabhängig von den jeweils durchführenden
Automobilclubs, ausschließlich die angegebenen Telefonnummern der jeweils zuständigen
ARC-Einsatzzentrale.


Hilfe bei technischen Gebrechen:

Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen Gebrechens nicht mehr fahrbereit ist, sorgt die
ARC-Einsatzzentrale für die zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft notwendige technische
Hilfeleistung vor Ort und übernimmt die Kosten des Einsatzes sowie der vom Hilfsfahrzeug
mitgeführten Bordmittel (Kleinreparaturmaterial), nicht jedoch von den Ersatzteilen selbst.


Abschleppen:

Kann die Fahrbereitschaft an Ort und Stelle nicht hergestellt werden, wird das geschützte
Fahrzeug fachgerecht bis zur nächsten Markenwerkstatt geschleppt. Im Umkreis von 50 km
vom Schadensort wird das Fahrzeug zu Ihrem APC-Partnerbetrieb geschleppt.


Leihwagen:

Wenn das geschützte Fahrzeug auf Grund eines technischen Gebrechens nicht mehr fahrbereit
ist und auch am Schadentag nicht wieder fahrbereit gemacht werden kann, besorgt die ARC-
Einsatzzentrale einen Leihwagen. Die Kosten des Leihwagens werden für max. 2 Tage,
längstens aber für die Dauer der Reparatur übernommen. Die Leistungen Übernachtung, Heim-
oder Weiterreise oder Leihwagen werden jeweils nur alternierend gewährt.


Notrufnummern in Europa:

Nothilfezentrale in Österreich: 0810-199055

Land
Andorra
Azoren
Balearen
Belgien
Bosnien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Gibraltar
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien (+ San Marino)
Kanarische Inseln
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxenburg
Madeira
Malta
Mazedonien
Monaco
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen (Starter)
Polen (PZM):
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Serbien + Montenegro
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Türkei (europ. Teil)
Ukraine
Ungarn
Zypern
Telefonnummer
34-900-101576
800 - 20 66 68*
900-101 576
0800-14 134*
(033)-639 775
(02)-986 73 52
79 42 42 05
0800-27 22 774*
(0)-6969199
(09)-77 47 64 00
0800-23 65 10*
91-5949340
(210)-6068813
00800-33 22 88 77*
1800-304 500*
5112112
800-836 056*
900-101 576
0800-79 87*
(07)-56 65 86
(05)-2104425
25 36 36 301
800 - 20 66 68*
21 24 69 68
(023)-129400
00-33-4-72 17 1283
0800-099 11 20*
800-30 466*
0810-199055
061 - 831 98 85
022-5328427
800-20 66 68*
(021)-2234690
020-88 87 77*
0800-55 01 41*
011-2404351
(02)-44 45 68 57
(01)-5305317
900-101 576*
261 104348
(212)-274 40 73
(80322)978112
(06-1)-3451747
22 31 31 31

Die mit * gekennzeichneten Nummern sind gebührenfrei! Die in Klammern angegebenen
Vorwahlen sind gegebenenfalls wegzulassen. Sollte es dennoch zu Problemen mit den
Nummern im Ausland kommen, dann rufen Sie bitte dieARC-Einsatzzentrale unter:
+43-1-250935944. (Stand 2004)


Bedingungen für die Mobilitätsgarantie:

Voraussetzung für die Leistungen ist die Durchführung der vom Hersteller vorgesehenen
Inspektionen/Wartungsarbeiten durch uns, wobei diese Inspektionen zumindest ein mal pro
Jahr erfolgen müssen.

Leistungsschutz besteht für alle in Österreich zugelassenen PKW und PKW-Kombi, die eine
Inspektion bei uns durchführen haben lassen und mit einer ad-Mobilitätsassistance
ausgestattet sind. Geschützt sind ebenfalls der berechtigte Fahrer und sonstige berechtigte
Insassen.


Allgemeine Bedingungen für ad-Mobilitätsassistance:

ASSIST erbringt im Rahmen der Vereinbarung nach Eintritt eines technischen Gebrechens gemäß
den nachstehenden Bedingungen die definierten Leistungen als Service. Diese Leistungen
organisiert ausnahmslos die ARC-Einsatzzentrale, die rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr
besetzt ist.

Eine nachträgliche Vergütung von Kosten für von der ARC-Einsatzzentrale nicht autorisierte
Leistungen ist ausgeschlossen.

1. Ausschlüsse

1.1 Es besteht, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, kein Anspruch auf die angeführten
      Leistungen, wenn das Ereignis durch Krieg, innere Unruhen, höhere Gewalt, Erdbeben,
      Kernenergie oder durch Unfall verursacht wurde, vorsätzlich oder grob fahrlässig
      herbeigeführt wurde.
1.2. Leistungsschutz besteht ferner nicht, wenn mit dem Fahrzeug bei Schadeneintritt an einer
      Fahrveranstaltung, bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankam, einer
      dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen wurde.
      das Fahrzeug bei Schadeneintritt zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder
      gewerbsmäßigen Vermietung verwendet wurde.

2. Pflichten nach Schadeneintritt

2.1.Der Fahrer hat nach Eintritt des Gebrechens den Schaden unter der 24 Stunden
      Nothilfenummer (ARC-Einsatzzentrale) unverzüglich anzuzeigen und sich über die Art der
      Leistungserbringung abzustimmen.
2.2 Verletzt der Fahrer des Fahrzeuges eine der vorgenannten Pflichten vorsätzlich oder grob
      fahrlässig, ist ASSIST von der Leistungsverpflichtung frei.

3. Örtlicher Geltungsbereich

      Leistungsschutz besteht für Schadenfälle in Europa, in den oben angeführten Ländern.

4. Beginn und Dauer
      Der Leistungsschutz aus der Mobilitätsassistance beginnt am Tag der Durchführung der
      Inspektion und endet automatisch spätestens 12 Monate danach.

5. Fahrzeugveräußerung
      Wird das Fahrzeug veräußert, so stehen die Rechte aus diesem Vertrag dem Erwerber des
      Fahrzeuges für die Restlaufzeit des Vertrages zu.

6. Sonstige Bestimmungen

6.1 Datenschutz
      Der Besitzer des Fahrzeuges willigt ein, dass ASSIST die erfassten persönlichen Daten im
      Zusammenhang mit der Leistungsprüfung und der Leistungserbringung EDV-mäßig erfasst
      und verwaltet und sie auch an die jeweiligen Leistungserbringer bereitstellen kann. Eine
      Weitergabe dieser Daten an andere Dritte ist ausnahmslos untersagt. Es gibt keine
      besonderen oder zusätzlichen Vereinbarungen und Vorbehalte als oben beschrieben.