|
Leistungen der Mobilitätsgarantie
Im Fall einer Panne rufen Sie bitte, unabhängig
von den jeweils durchführenden
Automobilclubs, ausschließlich die angegebenen
Telefonnummern der jeweils zuständigen
ARC-Einsatzzentrale.
Hilfe bei technischen
Gebrechen:
Wenn das Fahrzeug aufgrund eines technischen
Gebrechens nicht mehr fahrbereit ist, sorgt
die
ARC-Einsatzzentrale für die zur Wiederherstellung
der Fahrbereitschaft notwendige technische
Hilfeleistung vor Ort und übernimmt die
Kosten des Einsatzes sowie der vom Hilfsfahrzeug
mitgeführten Bordmittel (Kleinreparaturmaterial),
nicht jedoch von den Ersatzteilen selbst.
Abschleppen:
Kann die Fahrbereitschaft an Ort und Stelle
nicht hergestellt werden, wird das geschützte
Fahrzeug fachgerecht bis zur nächsten Markenwerkstatt
geschleppt. Im Umkreis von 50 km
vom Schadensort wird das Fahrzeug zu Ihrem APC-Partnerbetrieb
geschleppt.
Leihwagen:
Wenn das geschützte Fahrzeug auf Grund
eines technischen Gebrechens nicht mehr fahrbereit
ist und auch am Schadentag nicht wieder fahrbereit
gemacht werden kann, besorgt die ARC-
Einsatzzentrale einen Leihwagen. Die Kosten
des Leihwagens werden für max. 2 Tage,
längstens aber für die Dauer der Reparatur
übernommen. Die Leistungen Übernachtung,
Heim-
oder Weiterreise oder Leihwagen werden jeweils
nur alternierend gewährt.
Notrufnummern in Europa:
Nothilfezentrale in Österreich: 0810-199055
Land
Andorra
Azoren
Balearen
Belgien
Bosnien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Gibraltar
Griechenland
Großbritannien
Irland
Island
Italien (+ San Marino)
Kanarische Inseln
Kroatien
Lettland
Litauen
Luxenburg
Madeira
Malta
Mazedonien
Monaco
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen (Starter)
Polen (PZM):
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Serbien + Montenegro
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Türkei (europ. Teil)
Ukraine
Ungarn
Zypern |
Telefonnummer
34-900-101576
800 - 20 66 68*
900-101 576
0800-14 134*
(033)-639 775
(02)-986 73 52
79 42 42 05
0800-27 22 774*
(0)-6969199
(09)-77 47 64 00
0800-23 65 10*
91-5949340
(210)-6068813
00800-33 22 88 77*
1800-304 500*
5112112
800-836 056*
900-101 576
0800-79 87*
(07)-56 65 86
(05)-2104425
25 36 36 301
800 - 20 66 68*
21 24 69 68
(023)-129400
00-33-4-72 17 1283
0800-099 11 20*
800-30 466*
0810-199055
061 - 831 98 85
022-5328427
800-20 66 68*
(021)-2234690
020-88 87 77*
0800-55 01 41*
011-2404351
(02)-44 45 68 57
(01)-5305317
900-101 576*
261 104348
(212)-274 40 73
(80322)978112
(06-1)-3451747
22 31 31 31
|
Die mit * gekennzeichneten
Nummern sind gebührenfrei! Die in Klammern
angegebenen
Vorwahlen sind gegebenenfalls wegzulassen. Sollte
es dennoch zu Problemen mit den
Nummern im Ausland kommen, dann rufen Sie bitte
dieARC-Einsatzzentrale unter:
+43-1-250935944. (Stand 2004)
Bedingungen für
die Mobilitätsgarantie:
Voraussetzung für die Leistungen ist die
Durchführung der vom Hersteller vorgesehenen
Inspektionen/Wartungsarbeiten durch uns, wobei
diese Inspektionen zumindest ein mal pro
Jahr erfolgen müssen.
Leistungsschutz besteht für alle in Österreich
zugelassenen PKW und PKW-Kombi, die eine
Inspektion bei uns durchführen haben lassen
und mit einer ad-Mobilitätsassistance
ausgestattet sind. Geschützt sind ebenfalls
der berechtigte Fahrer und sonstige berechtigte
Insassen.
Allgemeine Bedingungen
für ad-Mobilitätsassistance:
ASSIST erbringt im Rahmen der Vereinbarung nach
Eintritt eines technischen Gebrechens gemäß
den nachstehenden Bedingungen die definierten
Leistungen als Service. Diese Leistungen
organisiert ausnahmslos die ARC-Einsatzzentrale,
die rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr
besetzt ist.
Eine nachträgliche Vergütung von Kosten
für von der ARC-Einsatzzentrale nicht autorisierte
Leistungen ist ausgeschlossen.
1. Ausschlüsse
1.1 Es besteht, soweit nicht etwas anderes vereinbart
ist, kein Anspruch auf die angeführten
Leistungen,
wenn das Ereignis durch Krieg, innere Unruhen,
höhere Gewalt, Erdbeben,
Kernenergie
oder durch Unfall verursacht wurde, vorsätzlich
oder grob fahrlässig
herbeigeführt
wurde.
1.2. Leistungsschutz besteht ferner nicht, wenn
mit dem Fahrzeug bei Schadeneintritt an einer
Fahrveranstaltung,
bei der es auf Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
ankam, einer
dazugehörigen
Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung
teilgenommen wurde.
das Fahrzeug
bei Schadeneintritt zur gewerbsmäßigen
Personenbeförderung oder
gewerbsmäßigen
Vermietung verwendet wurde.
2. Pflichten nach Schadeneintritt
2.1.Der Fahrer hat nach Eintritt des Gebrechens
den Schaden unter der 24 Stunden
Nothilfenummer
(ARC-Einsatzzentrale) unverzüglich anzuzeigen
und sich über die Art der
Leistungserbringung
abzustimmen.
2.2 Verletzt der Fahrer des Fahrzeuges eine
der vorgenannten Pflichten vorsätzlich
oder grob
fahrlässig,
ist ASSIST von der Leistungsverpflichtung frei.
3. Örtlicher Geltungsbereich
Leistungsschutz
besteht für Schadenfälle in Europa,
in den oben angeführten Ländern.
4. Beginn und Dauer
Der Leistungsschutz
aus der Mobilitätsassistance beginnt am
Tag der Durchführung der
Inspektion
und endet automatisch spätestens 12 Monate
danach.
5. Fahrzeugveräußerung
Wird das
Fahrzeug veräußert, so stehen die
Rechte aus diesem Vertrag dem Erwerber des
Fahrzeuges
für die Restlaufzeit des Vertrages zu.
6. Sonstige Bestimmungen
6.1 Datenschutz
Der Besitzer
des Fahrzeuges willigt ein, dass ASSIST die
erfassten persönlichen Daten im
Zusammenhang
mit der Leistungsprüfung und der Leistungserbringung
EDV-mäßig erfasst
und verwaltet
und sie auch an die jeweiligen Leistungserbringer
bereitstellen kann. Eine
Weitergabe
dieser Daten an andere Dritte ist ausnahmslos
untersagt. Es gibt keine
besonderen
oder zusätzlichen Vereinbarungen und Vorbehalte
als oben beschrieben.
|